Hundetrainer-Ausbildung

Fragen und Antworten

Allgemeines zur Ausbildung

1. Was kostet die Ausbildung zur Hundetrainerin / zum Hundetrainer?

Die Gesamtkosten für die Ausbildung betragen 3.990 €.

2. Was ist in der Ausbildungsgebühr enthalten?

Im Preis inbegriffen sind alle Wochenendseminare, digitale Skripte sowie die Abschlussprüfungen.

3. Gibt es zusätzliche Kosten für Unterkunft oder Verpflegung?

Ja. Verpflegung und ggf. Übernachtung sind nicht im Preis enthalten und müssen selbst organisiert werden.

4. Kann ich die Ausbildungsgebühr in Raten zahlen?

Ja. Nach der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von 750 € fällig. Der Restbetrag kann ab Ausbildungsbeginn in 12 monatlichen Raten à 270 € per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlt werden.

5. Gibt es einen Rabatt, wenn ich den Betrag auf einmal zahle?

Ja. Bei Einmalzahlung innerhalb von 8 Tagen nach Anmeldung erhältst du 150 € Rabatt. Die Ausbildung kostet dann 3.840 €.

Voraussetzungen & Teilnahme

6. Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung mitbringen?

Du solltest Freude am respektvollen Umgang mit Hund und Mensch haben, offen für Neues sein und Spaß am Lernen mitbringen.

7. Muss ich einen eigenen Hund haben, um an der Ausbildung teilnehmen zu können?

Ein eigener Hund ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Du kannst auch mit einem Hund aus dem Familien- oder Freundeskreis arbeiten.

Das Mitbringen eines Hundes zu den Seminarwochenenden ist von Vorteil, aber freiwillig.

8. Wie alt muss ich sein, um die Ausbildung zu beginnen?

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bei Ausbildungsbeginn.

9. Brauche ich einen Internetzugang für die Ausbildung?

Ja. Ein Internetanschluss ist notwendig, um auf digitale Unterlagen und Lerninhalte zugreifen zu können.

Gesetzliche Regelungen & Anerkennung

10. Was bedeutet die Erlaubnispflicht für Hundetrainer:innen nach § 11 Tierschutzgesetz?

Seit dem 1. August 2014 gilt in Deutschland eine Erlaubnispflicht für gewerblich tätige Hundetrainer:innen.
Damit wird sichergestellt, dass Trainer:innen über die nötige Sachkunde verfügen und Hunde tierschutzgerecht ausbilden.

11. Bekomme ich nach der Ausbildung automatisch die § 11-Erlaubnis?

Nein. Nach Abschluss der Ausbildung musst du beim für dich zuständigen Veterinäramt die Erlaubnis beantragen und deine Sachkunde nachweisen.

12. Wird die Ausbildung von den Veterinärämtern anerkannt?

Die Anerkennung unterscheidet sich von Amt zu Amt. Viele Veterinärämter erkennen unsere Ausbildung ganz oder teilweise an – etwa die schriftliche Prüfung oder die theoretische Sachkunde. Eine generelle Garantie gibt es jedoch nicht.

13. Wie läuft die Beantragung der Erlaubnis beim Veterinäramt ab?

Du stellst beim zuständigen Veterinäramt einen Antrag auf § 11-Erlaubnis. Das Amt prüft deine Unterlagen und entscheidet, ob zusätzliche Nachweise oder Prüfungen nötig sind. Die genauen Anforderungen können regional unterschiedlich sein.

14. An wen kann ich mich bei Fragen zur Sachkunde und Zulassung wenden?

Bei allen Fragen rund um die § 11-Erlaubnis und die Anerkennung kannst du dich jederzeit direkt an Petra Schwarz wenden.

Nimm gern Kontakt auf.
Ich freue mich von dir zu hören.

Petra Schwarz

Hundetrainerin, Verhaltensberaterin, Ausbilderin